Parkordnung

Willkommen in Breidings Garten
Die Parkanlage Breidings Garten ist ein zonierter Landschaftspark im englischen Stil.

Die gesamte Anlage ist sowohl ein denkmalgeschützes Kunstwerk als auch Lebensraum zahlreicher, zum Teil geschützter Pflanzen und Tierarten. Sie soll Besucherinnen und Besuchern zur Erholung dienen und ein Kulturzentrum sein.

Die Anlage ist Eigentum der Stiftung Breidings Garten und wird von ihr und dem Verein Breidings Garten unterhalten und gepflegt.

Bitte tragen Sie zum Schutz des historischen Denkmals und der Natur bei!

Der Park ist täglich in den Monaten Mai bis Oktober von 7.00 bis 21.00 Uhr und in den Monaten November bis April von 8.00 bis 18.00 Uhr frei zugänglich. Im Rahmen von Veranstaltungen und bei besonderen Wetterlagen sind Einschränkungen möglich.

Ein Winterdienst wird nicht durchgeführt.

Die Begehung und Nutzung von Park und Villa erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftung der Stiftung bzw. des Vereins und deren Erfüllungsgehilfen ist für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.

Die Wege sind ausgelegt zur ausschließlichen Nutzung durch Fußgänger. Mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen dürfen die Wege ausnahmsweise befahren werden. Alle anderen Fahrzeuge bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Im gesamten Park besteht ein Wegegebot, d.h. die Wege dürfen nicht verlassen, Wiesen und andere Naturflächen nicht betreten werden; ausgenommen sind nur die Kurzrasenflächen im Bereich der Villa.

Zum Schutz der Natur, zur Bewahrung des Park- und Baudenkmals und um deren Schönheit zu erhalten, ist es nicht gestattet:

  •  auf dem Gelände Fahrräder und E-Roller zu benutzen,
  •  zu reiten, Ballspiele zu treiben,
  •  in Teichen oder Gräben zu baden, zu angeln oder Boot zu fahren,
  •  Eisflächen auf den Gewässern zu betreten,
  •  Zelte aufzustellen, zu grillen oder Feuer zu entzünden,
  •  auf Bauwerke und Bäume zu klettern, diese sowie die Vegetation zu zerstören, zu verunreinigen oder zu beeinträchtigen. Abfälle jeglicher Art sowie Grünschnitt im Park zu entsorgen.Sportliche Betätigungen, Spiele sowie das Musizieren und das Betreiben von Tonwiedergabegeräten sind nur mit Zustimmung der Stiftung bzw. des Vereins zulässig.

    Hunde sind stets an der Leine zu führen. Hundekot ist einzusammeln und mitzunehmen.

    Es ist nicht gestattet, im Park ohne Erlaubnis gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, Plakate oder Werbung anzubringen, für gewerbliche Zwecke zu fotografieren oder zu filmen. Anträge auf Foto- und Drehgenehmigungen sind an den Vorstand der Stiftung bzw. des Vereins zu richten.

    Die Einhaltung der Parkordnung wird durch autorisierte Mitglieder der Stiftung bzw. des Vereins kontrolliert. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Es kann ggf. ein Parkverweis bzw. ein Hausverbot erteilt werden.

    Mit dem Besuch der Anlage erkennen Sie die Parkordnung an.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Unterstützung bei der Bewahrung dieser historischen Anlage und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Stiftung und Verein Breidings Garten 03.02.2022